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Was tun, wenn die Werkstatt mein Auto nicht repariert?Was tun, wenn die Werkstatt mein Auto nicht repariert?
Autoreparaturen sind oft eine frustrierende Erfahrung – vor allem, wenn das Problem danach immer noch besteht. Das bedeutet oft mehr Stress und kostet Zeit und Geld.
Wenn Sie mit einer Werkstatt oder der Reparaturleistung unzufrieden sind, sollten Sie zunächst versuchen, eine gütliche Einigung direkt mit der Werkstatt zu finden. Klappt das nicht, gibt es weitere Möglichkeiten.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie unternehmen können, wenn Sie für eine Reparatur bezahlt haben, dann aber feststellen, dass das Problem nicht behoben wurde.
Reparatur bezahlt, aber das Auto ist nicht repariert – was nun?
Wenn eine Werkstatt eine Reparatur durchführt, diese aber das Problem nicht löst, haben Sie Anspruch auf Nachbesserung – und zwar ohne zusätzliche Kosten. Alternativ kann Ihnen eine Rückerstattung zustehen.
Lehnt die Werkstatt beides ab, müssen Sie eventuell rechtliche Schritte einleiten.
Bevor Sie vorschnell von Betrug sprechen, sollten Sie bedenken: Auch Diagnosen kosten Zeit, Geld und Fachwissen – besonders bei komplizierten Problemen
Was, wenn die Werkstatt das Problem nicht lösen kann?
Wie beim Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen gilt in Deutschland auch für Kfz-Reparaturen eine Gewährleistungspflicht. Entsprechend ist das Autohaus zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet, wenn die Reparatur einen Mangel hat oder das Problem nicht behoben wurde.
Mitunter ist es auch sinnvoll, eine zweite Meinung bei einer anderen autorisierten Werkstatt oder freien Meisterwerkstatt einzuholen.
Beachten Sie jedoch, dass hierfür üblicherweise Diagnosekosten von 50–150 € anfallen.Wird der Fehler bestätigt, können Sie mit der ursprünglichen Kfz-Werkstatt weiter verhandeln.
Sie können sich auch direkt an den Kundenservice des Fahrzeugherstellers wenden. Bei häufigen Problemen bieten die Hersteller mitunter besondere Kulanzregelungen an.
Was tun, wenn die Werkstatt das Problem nicht behebt?
Wenn das Problem trotz Reparatur weiter besteht, sollten Sie folgende Schritte einleiten:
Schritt 1 – Ihre Rechte kennen
Nach § 439 BGB haben Sie das Recht auf Nachbesserung, wenn eine Leistung mangelhaft ist. Die Reparatur muss also das Problem wirklich beheben.
Ist das nicht der Fall, können Sie Nachbesserung, Rücktritt vom Vertrag oder eine
Schritt 2 – Kontakt zur Werkstatt aufnehmen
Sprechen Sie persönlich oder telefonisch mit der Werkstatt. Bleiben Sie dabei sachlich und schildern Sie das Problem.
Verweigert die Werkstatt eine Lösung, schreiben Sie eine E-Mail oder einen Brief – und dokumentieren Sie alles! Diese Beweiskette ist bei späteren rechtlichen Schritten essenziell
Schritt 3 – Weitere Schritte einleiten
Kommt es zu keiner Einigung, haben Sie weitere Möglichkeiten – etwa über die Schlichtungsstelle des Kfz-Gewerbes, juristische Hilfe oder gerichtliche Schritte.
Die Werkstatt darf Ihr Auto während der Streitigkeit einbehalten (Werkunternehmerpfandrecht), aber nicht verkaufen oder entsorgen.
Fragen Sie bei längeren Verzögerungen nach einem kostenlosen Ersatzfahrzeug („Werkstattwagen“).
Bewahren Sie alle Quittungen auf – etwa für Mietwagen oder Fahrkosten –, falls Sie Entschädigung verlangen wollen
Weitere Optionen, wenn das Auto nicht repariert wurde
1. Zahlung unter Vorbehalt, um das Auto zurückzubekommen
Wenn Sie das Auto dringend benötigen, aber die Rechnung unfair finden, können Sie „unter Vorbehalt“ zahlen.
Schreiben Sie „Zahlung unter Vorbehalt“ auf alle Kopien der Rechnung. Sonst wird die Zahlung als Einverständnis gewertet.
Eine Rückerstattung ist damit nicht garantiert, aber möglich. Falls Sie nicht zahlen können, bieten Sie eine Teilzahlung an und fechten den Restbetrag separat an.
2. Hilfe durch einen Fachverband
Ist die Werkstatt Mitglied im Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) oder einer anderen Innung, kann deren Schlichtungsstelle helfen. Diese Organisationen bieten oft kostenlose Vermittlung bei Streitigkeiten.
Kontaktieren Sie den Verband mit allen Unterlagen. Die Voraussetzung ist, dass die Werkstatt tatsächlich Mitglied ist.
3. Alternative Streitbeilegung (ADR)
Viele Werkstätten sind verpflichtet, auf ihrer Website auf die Möglichkeit eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens hinzuweisen (z. B. über die Universalschlichtungsstelle des Bundes).
Fragen Sie die Werkstatt danach und dokumentieren Sie die Antwort. Bei Gericht kann das wichtig werden.
4. Eine andere Werkstatt beauftragen
Das ist riskant: Sie könnten auf den Mehrkosten sitzen bleiben, wenn Sie die erste Werkstatt nicht erfolgreich zur Kostenübernahme zwingen können.
Außerdem: Ist das Auto nicht verkehrssicher, dürfen Sie es nicht fahren. Prüfen Sie daher vorab den Zustand!
5. Das Ordnungsamt oder die Verbraucherzentrale einschalten
Wenn falsche Preise genannt wurden oder unlautere Methoden zum Einsatz kamen, können Sie das der Verbraucherzentrale oder dem Ordnungsamt melden.
Das hilft nicht unbedingt in Ihrem Fall, schützt aber andere Kunden vor ähnlichem Verhalten
Wie lange darf eine Autoreparatur dauern?
Kleinere Reparaturen sollten in 1–3 Arbeitstagen abgeschlossen sein.
Bei komplexen Problemen kann es länger dauern. Wichtig ist eine offene Kommunikation: Fragen Sie die Werkstatt vorab nach einem Fertigstellungstermin und regelmäßig nach dem Stand
Was, wenn die Werkstatt das Auto beschädigt hat?
Falls das Auto von der Kfz-Werkstatt beschädigt wurde, muss diese für den Schaden aufkommen.
Melden Sie den Schaden sofort – sonst wird Ihnen unterstellt, ihn akzeptiert zu haben.
Die Werkstatt schuldet nur den Reparaturwert, nicht den Neupreis eines Teils.
Weisen Sie die Werkstatt darauf hin, dass sie laut § 280 BGB eine Sorgfaltspflicht hat, auch wenn ein Schild im Büro das Gegenteil behauptet. Solche „Haftungsausschlüsse“ sind meist rechtlich unwirksam.
Schaden nach der Inspektion feststellen – so gehen Sie vor:
Prüfen Sie das Fahrzeug innen und außen und machen Sie Fotos.
Falls möglich, machen Sie eine kurze Probefahrt. Achten Sie auf Lenkverhalten, Geräusche, Vibrationen.
Nutzen Sie ggf. ein OBD-II-Diagnosegerät.
Dokumentieren Sie jeden Unterschied und vergleichen Sie mit alten Fotos.
Viele Kunden fotografieren ihr Auto vor einer Inspektion – ein sinnvoller Schritt.
Was tun, wenn die Werkstatt Reparaturen verweigert?
Kontaktieren Sie die Versicherung der Werkstatt.
Informieren Sie ggf. den Hersteller oder einen Fachverband.
Wenn Sie über Ihre eigene Kfz-Versicherung gehen, bedenken Sie, dass Ihr Schadenfreiheitsrabatt davon beeinträchtigt werden könnte.
Und wenn die Werkstatt einen neuen Schaden verursacht?
Kommt durch die Reparatur ein neues Problem hinzu, sprechen Sie sofort mit der Werkstatt.
Je nach Versicherungsschutz können Sie auch über Ihre Kaskoversicherung gehen – dies beeinflusst aber ebenfalls Ihren Schadensfreiheitsrabatt.
Im Zweifel können Sie versuchen, die Werkstatt über deren Betriebshaftpflichtversicherung haftbar zu machen – diese muss den Schaden jedoch nicht zwangsläufig übernehmen.
Fazit – Wählen Sie eine seriöse Kfz-Werkstatt
Nach einer schlechten Erfahrung möchten Sie Werkstätten vielleicht generell meiden. Doch es gibt viele seriöse Betriebe.
Achten Sie bei Ihrer Auswahl auf Online-Bewertungen, Meisterbetriebe, deren Mitgliedschaft in Fachverbänden und eine transparente Kommunikation.
Tipp: Bumper arbeitet mit vielen geprüften Partnerbetrieben in Deutschland zusammen und bietet Ihnen eine flexible Null-Prozent-Finanzierung Ihrer Reparaturrechnung. So sind Sie schnell wieder mobil – ohne unnötigen Stress
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